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   OVG Sachsen-Anhalt, 12.10.2011 - 4 L 140/09   

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https://dejure.org/2011,30849
OVG Sachsen-Anhalt, 12.10.2011 - 4 L 140/09 (https://dejure.org/2011,30849)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 12.10.2011 - 4 L 140/09 (https://dejure.org/2011,30849)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 12. Oktober 2011 - 4 L 140/09 (https://dejure.org/2011,30849)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    Zur Frage, wann eine Entwässerungsanlage als funktionsfähige und betriebsfertig hergestellte, also endgültig anzusehende Anlage zu betrachten ist

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KAG LSA § 6 Abs. 1 S. 1; KAG LSA § 6 Abs. 6 S. 2
    Begründung einer Beitragspflicht durch die Möglichkeit der Anschlussnahme an eine nur für eine Übergangszeit vorgesehene Abwasserentsorgungsanlage; Beurteilung einer Entwässerungsanlage als eine Übergangslösung oder als funktionsfähige und betriebsfertig hergestellte ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)

    Zur Frage, wann eine Entwässerungsanlage als funktionsfähige und betriebsfertig hergestellte, also endgültig anzusehende Anlage zu betrachten ist

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Begründung einer Beitragspflicht durch die Möglichkeit der Anschlussnahme an eine nur für eine Übergangszeit vorgesehene Abwasserentsorgungsanlage; Beurteilung einer Entwässerungsanlage als eine Übergangslösung oder als funktionsfähige und betriebsfertig hergestellte ...

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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (5)

  • OVG Sachsen-Anhalt, 28.11.2006 - 4 L 384/06

    Zur Vorliegen eines Abwasserbeseitigungskonzepts für die Herstellung einer

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 12.10.2011 - 4 L 140/09
    Hat die abwasserbeseitigungspflichtige Körperschaft ein Abwasserbeseitigungskonzept aufgestellt, so ergibt sich maßgeblich aus diesem, ob den angeschlossenen Grundstücken mit der Widmung der Einrichtung eine dauerhaft gesicherte Anschlussmöglichkeit geboten wird oder ob es sich nur um ein Provisorium handelt (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 04.12.2003 - 1 L 226/03 - Beschl. v. 28.11.2006 - 4 L 384/06 -).

    Eine Widmung von Anlagen oder Anlagenteilen als öffentliche Einrichtung, der Erlass einer Abgabensatzung, die Erhebung von Abgaben oder auch die Wiedergabe des Planungswillens der Körperschaft in Einzelunterlagen (vgl. dazu OVG Niedersachsen, Urt. v. 11.05.1990 - 9 L 115/89 - VGH Bayern, Beschl. v. 18.09.2000 - 23 ZB 00.1949 -, beide zitiert nach JURIS) können ein Abwasserbeseitigungskonzept nicht ersetzen und stellen lediglich Indizien für das Vorhandensein eines solchen Konzeptes dar (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 28.11.2006, a. a. O.).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 04.12.2003 - 1 L 226/03

    Herstellung, Investitionen, Abwasserbeseitigung, Beitragsrecht

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 12.10.2011 - 4 L 140/09
    Hat die abwasserbeseitigungspflichtige Körperschaft ein Abwasserbeseitigungskonzept aufgestellt, so ergibt sich maßgeblich aus diesem, ob den angeschlossenen Grundstücken mit der Widmung der Einrichtung eine dauerhaft gesicherte Anschlussmöglichkeit geboten wird oder ob es sich nur um ein Provisorium handelt (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 04.12.2003 - 1 L 226/03 - Beschl. v. 28.11.2006 - 4 L 384/06 -).
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 11.05.1990 - 9 L 115/89
    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 12.10.2011 - 4 L 140/09
    Eine Widmung von Anlagen oder Anlagenteilen als öffentliche Einrichtung, der Erlass einer Abgabensatzung, die Erhebung von Abgaben oder auch die Wiedergabe des Planungswillens der Körperschaft in Einzelunterlagen (vgl. dazu OVG Niedersachsen, Urt. v. 11.05.1990 - 9 L 115/89 - VGH Bayern, Beschl. v. 18.09.2000 - 23 ZB 00.1949 -, beide zitiert nach JURIS) können ein Abwasserbeseitigungskonzept nicht ersetzen und stellen lediglich Indizien für das Vorhandensein eines solchen Konzeptes dar (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 28.11.2006, a. a. O.).
  • VGH Bayern, 23.07.1998 - 23 B 96.918
    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 12.10.2011 - 4 L 140/09
    Bei der Beantwortung der Frage, ob eine Entwässerungsanlage eine Übergangslösung darstellt oder als funktionsfähige und betriebsfertig hergestellte, also endgültig anzusehende Anlage zu betrachten ist, ist grundsätzlich in erster Linie auf den Planungswillen des Einrichtungsträgers abzustellen (vgl. VGH Bayern, Urt. v. 23.07.1998 - 23 B 96.918 -, zit. nach JURIS).
  • VGH Bayern, 18.09.2000 - 23 ZB 00.1949
    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 12.10.2011 - 4 L 140/09
    Eine Widmung von Anlagen oder Anlagenteilen als öffentliche Einrichtung, der Erlass einer Abgabensatzung, die Erhebung von Abgaben oder auch die Wiedergabe des Planungswillens der Körperschaft in Einzelunterlagen (vgl. dazu OVG Niedersachsen, Urt. v. 11.05.1990 - 9 L 115/89 - VGH Bayern, Beschl. v. 18.09.2000 - 23 ZB 00.1949 -, beide zitiert nach JURIS) können ein Abwasserbeseitigungskonzept nicht ersetzen und stellen lediglich Indizien für das Vorhandensein eines solchen Konzeptes dar (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 28.11.2006, a. a. O.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 21.08.2018 - 4 K 221/15

    Schmutzwasserbeitragssatzung der Stadt Weißenfels ist unwirksam

    Eine Widmung von Anlagen oder Anlagenteilen als öffentliche Einrichtung, der Erlass einer Abgabensatzung, die Erhebung von Abgaben oder auch die Wiedergabe des Planungswillens der Körperschaft in Einzelunterlagen können ein Abwasserbeseitigungskonzept aber nicht ersetzen (OVG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 12. November 2011 - 4 L 140/09 - Driehaus, a.a.O., § 8 Rdnr. 2126, m.w.N.).

    e) Ob die Altkanäle als Provisorien anzusehen sind (vgl. dazu allgemein OVG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 12. Oktober 2011 - 4 L 140/09 -, zit. nach JURIS; Driehaus, a.a.O., § 8 Rdnr. 2127, m.w.N.; vgl. auch OVG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 5. Juli 2007 - 4 L 229/06 - zit. nach JURIS), hat - wie die Antragsgegnerin zu Recht geltend macht - für die Rechtmäßigkeit der angegriffenen Beitragssatzung keine Bedeutung.

  • VG Magdeburg, 05.12.2018 - 9 A 301/17

    Nacherhebung von Anschlussbeiträgen für die Herstellung von Anlagen zur

    Die wasserversorgungstechnischen Anlagen der öffentlichen Trinkwassereinrichtung erschließen auch das klägerische Grundstück und sind auch für dieses betriebsbereit (vgl. dazu OVG LSA, U. v. 12.10.2011 - 4 L 140/09 -, juris).

    Auch im Bereich der Trinkwasserversorgung ist eine öffentliche Einrichtung dann betriebsfertig, wenn sie - auch unter teilweiser Beibehaltung von Altanlagen - einen Ausbauzustand in Bezug auf das Grundstück erreicht hat, der dem Planungswillen des Aufgabenträgers entspricht (vgl. OVG LSA, B. v. 28.11.2006 - 4 L 384/06 - sowie U. v. 12.10.2011 - 4 L 140/09 -, juris).

    Soll dagegen die Trinkwasserversorgung nach dem Willen des Aufgabenträgers z. B. über ein Verbundnetz im Vergleich zu früher eher dezentralen Versorgungen gewährleistet werden, entsteht die sachliche Beitragspflicht erst mit der Einbindung der jeweiligen Ortslage in das Verbundnetz (vgl. OVG LSA, U. v. 12.10.2011, a. a. O., zur Abwasserentsorgung).

  • VG Magdeburg, 08.08.2018 - 9 A 645/16

    Erhebung eines besonderen Herstellungsbeitrages für die Trinkwasserversorgung

    Die wasserversorgungstechnischen Anlagen der öffentlichen Trinkwassereinrichtung erschließen auch das klägerische Grundstück und sind auch für dieses betriebsbereit (vgl. dazu OVG LSA, U. v. 12.10.2011 - 4 L 140/09 -, juris).

    Auch im Bereich der Trinkwasserversorgung ist eine öffentliche Einrichtung dann betriebsfertig, wenn sie - auch unter teilweiser Beibehaltung von Altanlagen - einen Ausbauzustand in Bezug auf das Grundstück erreicht hat, der dem Planungswillen des Aufgabenträgers entspricht (vgl. OVG LSA, B. v. 28.11.2006 - 4 L 384/06 - sowie U. v. 12.10.2011 - 4 L 140/09 -, juris).

    Soll dagegen die Trinkwasserversorgung nach dem Willen des Aufgabenträgers z. B. über ein Verbundnetz im Vergleich zu früher eher dezentralen Versorgungen gewährleistet werden, entsteht die sachliche Beitragspflicht erst mit der Einbindung der jeweiligen Ortslage in das Verbundnetz (vgl. OVG LSA, U. v. 12.10.2011, a. a. O., zur Abwasserentsorgung).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 16.10.2018 - 4 K 101/16

    Gesamtnichtigkeit einer Beitragssatzung, wenn der festgesetzte Beitragssatz den

    Das Altkanalnetz müsse nach den Grundsätzen einer zu Kläranlagen ergangenen Entscheidung des Senats vom 12. Oktober 2011 (- 4 L 140/09 -) als Provisorium betrachtet werden, das nur für die Übergangszeit bis zur Erneuerung/Sanierung des Netzes Bestand haben solle.

    a) Ob die Altkanäle als Provisorien anzusehen sind (vgl. dazu allgemein OVG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 12. Oktober 2011 - 4 L 140/09 -, zit. nach JURIS; Driehaus, a.a.O., § 8 Rdnr. 2127, m.w.N.; vgl. auch OVG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 5. Juli 2007 - 4 L 229/06 - zit. nach JURIS), hat für die Rechtmäßigkeit der angegriffenen Beitragssatzung keine Bedeutung.

  • OVG Sachsen-Anhalt, 16.10.2018 - 4 K 54/16

    Zu methodischen Fehlern bei der Kalkulation von Schmutzwasserbeiträgen;

    Festlegungen in einer Erweiterungsbeitragssatzung, der Erlass einer Abgabensatzung, eine Widmung von Anlagen oder Anlagenteilen als öffentliche Einrichtung, die Erhebung von Abgaben oder auch die Wiedergabe des Planungswillens der Körperschaft in Einzelunterlagen können hingegen ein Abwasserbeseitigungskonzept nicht ersetzen (OVG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 12. November 2011 - 4 L 140/09 - Driehaus, a. a. O., § 8 Rdnr. 2126, m. w. N.).

    Ob das Altkanalnetz als Provisorium anzusehen ist (vgl. dazu allgemein OVG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 12. Oktober 2011 - 4 L 140/09 -, juris; Driehaus, a. a. O., § 8 Rdnr. 2127, m. w. N.; vgl. auch OVG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 5. Juli 2007 - 4 L 229/06 - juris), hat für die Rechtmäßigkeit der angegriffenen Beitragssatzung keine Bedeutung.

  • OVG Sachsen-Anhalt, 22.01.2019 - 4 L 93/17

    Einstufung einer Kläranlage als Behelfslösung im Rahmen der Erhebung des

    Entsprechendes gilt für die im Klageverfahren genannte Entscheidung des Senats vom 12. Oktober 2011 (- 4 L 140/09 -, zit. nach JURIS).
  • VG Cottbus, 20.12.2016 - 6 K 1014/13

    Erhebung von Abwasserbeiträgen für ein Hinterliegergrundstück

    Die Betriebsfertigkeit wird verneint, wenn es sich bei Teilen der Anlage um Provisorien handelt (vgl. zum Provisorium OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 12. Oktober 2011 - 4 L 140/09 -, juris, vom 5. Juli 2007 - 4 L 229/06 -, juris und vom 4. Dezember 2003 - 1 L 226/03 -, juris; OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 25. Januar 1996 - 2 L 245/94 -, juris, vom 26. März 1992 - 2 L 167/91 -, juris und vom 13. Juli 1993 - 2 L 358/91 -, juris; VG Magdeburg, Urteil vom 30. November 2015 - 9 A 116/14 -, juris).
  • VG Halle, 26.02.2024 - 4 A 452/21

    Heranziehung zu Beiträgen für die Herstellung der zentralen

    Maßgeblich ist insoweit auf den Planungswillen bzw. das Abwasserbeseitigungskonzept des Einrichtungsträgers abzustellen (OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 12. Oktober 2011 - 4 L 140/09 - juris Rn. 26 ff.; Urteil vom 22. Januar 2019 - 4 L 93/17 - juris Rn.43; VG Halle, Urteil vom 16. August 2018 - 4 A 277/16 - juris Rn. 43).
  • VG Cottbus, 20.12.2016 - 6 K 1015/13

    Erhebung von Abwasserbeiträgen für ein Hinterliegergrundstück

    Die Betriebsfertigkeit des öffentlichen Kanals liegt vor, wenn durch ihn die Abwässer des zu entsorgenden Grundstücks in hygienisch einwandfreier Weise abgeleitet werden und wenn der Träger der öffentlichen Anlage diese Leitungsstrecke für die Zwecke der Grundstücksentwässerung gewidmet hat (vgl. Grünewald in Driehaus, Kommunalabgabenrecht, Kommentar; § 8 Rn 542, 518) Die Betriebsfertigkeit wird verneint, wenn es sich bei Teilen der Anlage um Provisorien handelt (vgl. zum Provisorium OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 12. Oktober 2011 - 4 L 140/09 -, juris, vom 5. Juli 2007 - 4 L 229/06 -, juris und vom 4. Dezember 2003 - 1 L 226/03 -, juris; OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 25. Januar 1996 - 2 L 245/94 -, juris, vom 26. März 1992 - 2 L 167/91 -, juris und vom 13. Juli 1993 - 2 L 358/91 -, juris; VG Magdeburg, Urteil vom 30 November 2015 - 9 A 116/14 -, juris).
  • VG Halle, 05.09.2022 - 4 A 142/19

    Schmutzwasserbeitrag - zu den Anforderungen an den Eintritt einer Vorteilslage

    Maßgeblich ist insoweit auf den Planungswillen bzw. das Abwasserbeseitigungskonzept des Einrichtungsträgers abzustellen (OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 12. Oktober 2011 - 4 L 140/09 - juris Rn. 26 ff.; Urteil vom 22. Januar 2019 - 4 L 93/17 - juris Rn. 43; VG Halle, Urteil vom 16. August 2018 - 4 A 277/16 - juris Rn. 43).
  • VG Halle, 30.08.2023 - 4 A 477/21

    Zeitliche Beschränkung der Beitragserhebung auch bei gerichtlicher Aufhebung des

  • VG Halle, 16.08.2018 - 4 A 73/17

    Fehlen einer beitragsrechtlichen Vorteilslage bei mangelnder Bebaubarkeit eines

  • VG Halle, 16.08.2018 - 4 A 277/16

    Beitrag für die Herstellung der zentralen öffentlichen

  • VG Halle, 12.01.2023 - 4 A 333/21

    Heranziehung zu Schmutzwasserbeitrag - Vorteilslage, Ablösevereinbarung

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